Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 20.08.2008 - 15 TaBV 145/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Untergang der Schwerbehindertenvertretung wegen Verlusts der Organfähigkeit des Betriebs
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 94 Abs. 1 S. 1 SGB IX; § 94 Abs. 7 S. 3 SGB IX
Untergang der Schwerbehindertenvertretung wegen Verlusts der Organfähigkeit eines Betriebs; Bedeutung einer nicht mehr vorhandenen Schwerbehindertenvertretungsfähigkeit des Betriebes für die Existenz der Schwerbehindertenvertretung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untergang der Schwerbehindertenvertretung wegen Verlusts der Organfähigkeit eines Betriebs; Bedeutung einer nicht mehr vorhandenen Schwerbehindertenvertretungsfähigkeit des Betriebes für die Existenz der Schwerbehindertenvertretung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IX § 94 Abs. 1; SGB IX § 94 Abs. 7 S. 3
Untergang der Schwerbehindertenvertretung wegen Verlusts der Organfähigkeit des Betriebs - Schwerbehindertenvertretung; Organfähigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Untergang der Schwerbehindertenvertretung wegen Verlusts der Organfähigkeit des Betriebs
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 30.10.2007 - 8 BV 87/07
- LAG Niedersachsen, 20.08.2008 - 15 TaBV 145/07
- BAG, 05.02.2009 - 7 ABR 87/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.08.2008 - 15 TaBV 145/07
Streiten nämlich die Beteiligten über die Existenz oder die Parteifähigkeit eines Verfahrensbeteiligten, so ist die Existenz beziehungsweise die Parteifähigkeit als Prozessvoraussetzung zu fingieren (BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 2 AZR 215/03, AP Nr. 278 zu § 613 a BGB).
- LAG Köln, 31.08.2021 - 4 TaBV 19/21
Beendigung der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung bei Absinken unter den …
Zudem sei eine Entscheidung des LAG Niedersachsens vom 20.08.2008, Az. 15 TaBV 145/07, von den Grundsätzen her, übertragbar.Der überzeugenden Begründung der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachen vom 20.08.2008 - 15 TaBV 145/07 - werde gefolgt.
Für den Fall, dass die Zahl der Beschäftigten insgesamt voraussichtlich dauerhaft auf unter fünf Personen sinkt, hat das LAG Niedersachsen mit Beschluss vom 20.8.2008 - 15 TaBV 145/07 - entschieden, dass die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung ende.
Dass die kollektivrechtlichen Beteiligungsrechte auch beim Absinken der Beschäftigtenzahl unter die Grenze der Organfähigkeit des Betriebs weiterhin sinnvoll ausgeübt werden könnten, unterscheidet die Betriebsverfassung und die Schwerbehindertenverfassung nicht (vgl. LAG Niedersachsen vom 20.08.2008 - 15 TaBV 145/07).
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2021 - 12 TaBV 402/21
Schwerbehindertenvertretung - Vertrauensperson - Amtszeit - …
Für die vorliegend zu beurteilende Konstellation eines nicht erneuerten Verselbständigungsbeschlusses bedarf es zur Begründung des Endes der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung keines Rückgriffes auf einen Grundsatz, wonach mit dem Ende der Organfähigkeit auch die Amtszeit der bestehenden Schwerbehindertenvertretung endet (vgl. zu der Konstellation des dauerhaften Unterschreitens des Quorums von fünf schwerbehinderten Beschäftigten: LAG Niedersachsen, 20. August 2008 - 15 TaBV 145/07, juris Rn 24). - ArbG Köln, 10.03.2021 - 20 BV 134/20 Auch die Organfähigkeit des Betriebs für die Schwerbehindertenvertretung sei von Gesetzes wegen in § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX [a.F.] an eine bestimmte Zahl der regelmäßig beschäftigten schwerbehinderten Menschen geknüpft, so dass dieselben Gründen dafür stritten, dass das Absinken der Zahl der regelmäßig beschäftigten schwerbehinderten Menschen unter die in § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX [a.F.] genannte Zahl von fünf zu einem Verlust der Organfähigkeit führe (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 20.08.2008 - 15 TaBV 145/07 - juris).
Dass die kollektivrechtlichen Beteiligungsrechte auch bei einem Absinken der Beschäftigtenzahl unter die Grenzen der Organfähigkeit des Betriebs weiterhin sinnvoll ausgeübt werden könnten, unterscheidet die Betriebsverfassung und die Schwerbehindertenverfassung nicht, streitet also nicht für eine andere Bewertung des Absinkens der Beschäftigtenzahl unter die Grenzen der Organfähigkeit des Betriebs für die Wahl des Betriebsrats und für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (so auch LAG Niedersachsen, Beschluss vom 20.08.2008 - 15 TaBV 145/07 - juris).